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Wer einen Führerschein auf Probe hat und sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit leistet, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Dies sind A-Verstöße:

  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Rotlichtmißachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluß
  • Überholen im Überholverbot
Dies sind B-Verstöße :

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • Mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

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