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Dies sind A-Verstöße:
- Unfallflucht
- Nötigung
- Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Zu dichtes Auffahren
- "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
- Rotlichtmißachtung
- Fahren unter Alkoholeinfluß
- Überholen im Überholverbot
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmißbrauch
- Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- Mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
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Veröffentlichung:
09.05.2012
- C1165
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