Als Fahranfänger in der Probezeit eine rote Ampel übersehen
Nach dem Bestehen des Führerscheins ist besondere Vorsicht geboten, da auf die Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit besonders schwere Strafe warten. Die meist jungen Fahrer gelten als leichtsinnig und begehen weitaus öfter schwerwiegende Fehler als erfahrene Verkehrsteilnehmer. Durch die härteren Strafen möchte man sie zu mehr Vorsicht beim Fahren animieren.
Für Autofahrer auf Probe zieht schon das Übersehen einer roten Ampel ernstzunehmende Konsequenzen nach sich. Diese bestehen dann nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus einer Verdopplung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Letzteres sollte nicht versäumt werden, da sonst der Entzug des
Führerscheins droht. Im Aufbauseminar werden Gespräche über Verkehrsvergehen und deren Prävention geführt.
„Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.“ [
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Flensburger-Punkte-Brosch%C3%BCre_36697.pdf (S.12)]Allerdings wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Dabei gelten die oben genannten Strafen auch bei zwei Verstößen der Kategorie B, welche weniger gravierende Fehler im Verkehr darstellen.
Weitere Vergehen der Kategorie A neben dem Übersehen einer roten Ampel, die ein Aufbauseminar und eine Verdopplung der Probezeit nach sich ziehen sind
- das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
- unterlassene Hilfeleistung
- Unfallflucht
- Fehler beim Überholen, Abbiegen oder Einhalten des Sicherheitsabstands
Wie das Überfahren einer roten Ampel normalerweise geahndet wird Bei gewöhnlichen Autofahrern hängt das Bußgeld, die Höhe der Punkte in
Flensburg und der eventuelle Entzug des Führerscheins von der Länge der überschrittenen Rotphase der Ampel, von eventueller Sachbeschädigung und von anderen Aspekten ab. Einen Überblick kann man sich mit Hilfe dieser Tabelle verschaffen:
Tatbestand | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
Überfahren der Ampel in Rotphase | 3 | 90 € | nein |
>mit Gefährdung | 4 | 200 € | 1 Monat |
>mit Sachbeschädigung | 4 | 240 € | 1 Monat |
Überfahren der über einer Sekunde rotleuchtenden Ampel | 4 | 200 € | 1 Monat |
>mit Gefährdung | 4 | 320 € | 1 Monat |
>mit Sachbeschädigung | 4 | 360 € | 1 Monat |
Quelle (Tabelle):
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-vorfahrt/Bußgeldreform 2014 – härtere Strafen für gefährliche Verkehrsteilnehmer Zu beachten ist, dass ab Mai 2014 eine Änderung des Bußgeldkataloges bevorsteht. Durch die Reform sollen leichte Verstöße nicht mehr mit Punkten in Flensburg bestraft werden, sondern ein höheres Bußgeld zur Folge haben. Schwere Vergehen jedoch, die die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen, sollen mit Hilfe von Punkten härter geahndet werden.
Veröffentlichung: 20.12.2013 - C31897 - Bildnachweis: Slavoljub Pantelic istockphoto.com,