Wunschkennzeichen am Oldtimer: Zulassung leicht gemacht
Wer sich den Traum von einem eigenen Oldtimer erfüllt, will häufig nicht mit irgendeiner Buchstaben- und Nummernkombination auf den Kennzeichen herumfahren. Viele Fahrzeughalter suchen sich deshalb ein Wunschkennzeichen aus. Das lässt sich einfach und schnell online reservieren, zum Beispiel bei wunschkennzeichen-reservierung.de. Ab Herbst 2019 können Fahrzeughalter nicht nur die Kennzeichenreservierung online durchführen, sondern auch die gesamte Zulassung im Internet abwickeln. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Alle wichtigen Details auf den Punkt gebracht:
Wunschkennzeichen bereits jetzt bequem online reservieren
Ab Herbst 2019: Fahrzeugzulassung im Internet möglich
Vorteile: bares Geld sparen – Wege fallen weg
Internetbasierte Fahrzeugzulassung nur mit eID nutzbar
Kennzeichen reservieren und Fahrzeug zulassen: Was ist neu bei i-Kfz?
Bereits jetzt kann jeder, der sich ein Wunschkennzeichen wünscht, seine liebste Buchstaben- und Nummernfolge im Internet reservieren. Das geht einerseits über die Seiten der jeweiligen Zulassungsstellen. Andererseits bieten auch viele Shops eine Online-Reservierung an.
Der Vorteil: Nach der Kennzeichenreservierung können Fahrzeugbesitzer gleich die entsprechenden Autoschilder online bestellen. Das ist nicht nur einfach im Handling, sondern oftmals auch deutlich günstiger als beim Schildermacher vor Ort. Die Preisdifferenz zwischen Onlinehandel und stationärem Einzelhandel liegt bei Fahrzeugschildern bei rund 40 Prozent.
Doch was wird sich ab Herbst 2019 ändern? Gegen Ende dieses Jahres wird in Deutschland die sogenannte internetbasierte Fahrzeugzulassung – auch i-Kfz genannt – flächendeckend möglich sein. Fahrzeughalter müssen dann nicht mehr die Zulassungsstelle aufsuchen, um Fahrzeuge umzumelden, abzumelden oder neu anzumelden. Damit stellt i-Kfz einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Behörde dar.
Oldtimer zulassen: Diese Unterlagen sind notwendig
Wer sein Fahrzeug online zulassen möchte, braucht neben einer stehenden Internetverbindung vor allem eine Sache: Einen neuen Personalausweis. Nur mit der Online-Ausweisfunktion kann sich der Fahrzeughalter digital ausweisen und somit beweisen, dass er wirklich dazu berechtigt ist, ein Fahrzeug zuzulassen.
Ähnlich wie bei der herkömmlichen, „analogen“ Zulassung werden noch weitere Dokumente und Nachweise benötigt. So die Folgenden:
Wer seinen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zulassen möchte, braucht noch ein weiteres, relevantes Dokument: Ein Oldtimer-Gutachten. Dieses stellt ein Sachverständiger aus, wenn das Fahrzeug einige wesentliche Kriterien erfüllt.
So muss die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen. Ferner sollte das Kraftfahrzeug – egal ob Oldtimer-Traktor, altes Motorrad oder betagtes Auto – eine nachvollziehbare Fahrzeughistorie haben. Das heißt: In etwa 90 Prozent der Bauteile müssen original sein. Zudem dürfen keine Modernisierungen vorgenommen worden sein.
Erfüllt das Fahrzeug all diese Kriterien, gleicht sich der finanzielle Aufwand für das Oldtimer-Gutachten (ab etwa 250 Euro) aus. Denn: Unabhängig von Motorgröße fällt immer eine pauschale Kfz-Steuer an. Für Autos beläuft sich diese auf 191,73 Euro, für Motorräder auf 46,02 Euro.
So funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung
Schon bald ist es also möglich, das eigene Fahrzeug online zuzulassen. Doch wie funktioniert i-Kfz? Hat der Fahrzeughalter alle notwendigen Unterlagen beisammen, ruft er im Internet das Portal der zuständigen Zulassungsstelle auf.
Dort verifiziert er sich mit seinem elektronischen Personalausweis. Danach muss die Maske ausgefüllt werden: Hier gibt der Fahrzeughalter alle erforderlichen Daten bzw. Kennzahlen ein. Per Knopfdruck wird der Antrag auf Zulassung dann in die Zulassungsbehörde übermittelt. Dort prüft ein Sachbearbeiter den Antrag nochmals.
Nach der erfolgreichen Prüfung werden die neuen Fahrzeugpapiere erstellt und per Post versendet. Im selben Umschlag befindet sich auch die Zulassungsplakette, die der Fahrzeughalter zu Hause auf den Nummernschildern anbringen kann. Das bedeutet: Ein Besuch in der Zulassungsstelle entfällt komplett. Das spart Zeit, Wege und somit bares Geld!