Was brauche ich für einen KFZ-Versicherungswechsel

Was brauche ich für einen KFZ-Versicherungswechsel


Die KFZ-Haftpflichtversicherung zu wechseln kann durchaus sinnvoll sein. Ihr solltet Euch nicht nur beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens über Versicherungsangebote schlau machen. Denn Preis, Service und Leistungen unterscheiden sich erheblich von Anbieter zu Anbieter. Daher empfehlen wir, Autoversicherungen regelmäßig zu vergleichen, um immer die besten Angebote zu finden. Heute erklären wir Euch, wie ein KFZ-Versicherungswechsel abläuft und welche Unterlagen Ihr dafür braucht.

Wie wechsle ich die KFZ-Versicherung?

Wichtig bei einem Versicherungswechsel ist es, sich an vorgeschriebene Fristen zu halten. Ihr könnt Euren KFZ-Vertrag zum Jahresende, also zum 31.12. kündigen. Die Kündigung muss jedoch bereits am 30.11. vorliegen, da die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung bei einem Monat liegt. Ihr solltet also früh genug damit anfangen, Euch nach einer neuen Kfz-Versicherung zu erkundigen, da eine verspätete Kündigung nicht mehr wirksam ist. Achtet auch darauf, Euer Fahrzeug nur zu benutzen, wenn Ihr eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen habt. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist gesetzlich verboten. Außerdem wichtig: Kündigt Eure alte Versicherung erst, wenn Ihr Eure neue Versicherung abgeschlossen habt. So gewährleistet Ihr einen durchgängigen Versicherungsschutz.

Welche Unterlagen brauche ich für den Kfz-Versicherungswechsel?

Für den Versicherungswechsel benötigt Ihr in der Regel folgende Unterlagen:

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
  • Unterlagen Ihrer aktuellen Versicherung
  • Kilometerstand
  • Bankverbindung
  • BahnCard (wenn vorhanden)
Eure eVB-Nummer wird beim Versicherungswechsel übrigens automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verschickt.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?



Wie bereits erwähnt kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Es gibt jedoch in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht, bei dem eine andere Frist gilt.

In folgenden Fällen habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht:

  • Nach einer Schadensregulierung
  • Nach einer Beitragserhöhung
  • Nach einem Fahrzeugwechsel
  • Bei einer Änderung der Regional- oder Typklasse Eures Fahrzeugs zu Euren Ungunsten
Bei einem dieser Fälle könnt Ihr meistens innerhalb eines Monats kündigen. Vergesst aber nicht, vorher eine neue Versicherung abzuschließen.