EU-Zölle auf chinesische Autos: Das Mindestpreis-System erklärt
Seit Ende Oktober 2024 erhebt die EU wegen wettbewerbsverzerrender Subventionen Ausgleichszölle auf chinesische Elektroautos. Seit Januar 2026 gibt es einen wichtigen Ausnahmemechanismus: das Mindestpreis-Abkommen.
Wie das Mindestpreis-Abkommen funktioniert
Beim sogenannten Price Undertaking verpflichten sich Hersteller, ihre Modelle oberhalb eines mit der EU vereinbarten Mindestimportpreises zu verkaufen. Im Gegenzug wird der Ausgleichszoll nicht als tatsächliche Zahlung erhoben, bleibt aber formell weiterhin gültig. Das stabilisiert die Preise am europäischen Markt, verhindert aber gleichzeitig ein Preisniveau deutlich unterhalb der europäischen Konkurrenz.
Produktion in Europa als weiterer Ausweg
Einzelne Hersteller verlagern zusätzlich die Produktion nach Europa. BYD baut dafür ein Werk im ungarischen Szeged, dessen Serienproduktion für 2026 angekündigt ist. Fahrzeuge aus europäischer Fertigung fallen nicht unter das Ausgleichszoll-Schema, da die Regelung gezielt auf Importe aus China ausgerichtet ist.






