EU-Zölle auf chinesische Autos: Das Mindestpreis-System erklärt

Ausgleichszölle, Price Undertaking und die Folgen für den Endpreis
RA
1A-Automarkt Fahrzeugredaktion
Veröffentlicht & aktualisiert: 30.07.2026 · Artikel-ID 50945-1

Seit Ende Oktober 2024 erhebt die EU wegen wettbewerbsverzerrender Subventionen Ausgleichszölle auf chinesische Elektroautos. Seit Januar 2026 gibt es einen wichtigen Ausnahmemechanismus: das Mindestpreis-Abkommen.

Wie das Mindestpreis-Abkommen funktioniert

Beim sogenannten Price Undertaking verpflichten sich Hersteller, ihre Modelle oberhalb eines mit der EU vereinbarten Mindestimportpreises zu verkaufen. Im Gegenzug wird der Ausgleichszoll nicht als tatsächliche Zahlung erhoben, bleibt aber formell weiterhin gültig. Das stabilisiert die Preise am europäischen Markt, verhindert aber gleichzeitig ein Preisniveau deutlich unterhalb der europäischen Konkurrenz.

Produktion in Europa als weiterer Ausweg

Einzelne Hersteller verlagern zusätzlich die Produktion nach Europa. BYD baut dafür ein Werk im ungarischen Szeged, dessen Serienproduktion für 2026 angekündigt ist. Fahrzeuge aus europäischer Fertigung fallen nicht unter das Ausgleichszoll-Schema, da die Regelung gezielt auf Importe aus China ausgerichtet ist.

Häufige Fragen

Was ist ein EU-Mindestpreis-Abkommen (Price Undertaking)? +
Ein Abkommen, bei dem Hersteller sich verpflichten, ihre Modelle oberhalb eines mit der EU vereinbarten Mindestpreises zu verkaufen. Im Gegenzug wird der Ausgleichszoll nicht als Zahlung erhoben, bleibt aber formell bestehen.
Warum baut BYD ein Werk in Ungarn? +
Fahrzeuge aus europäischer Fertigung fallen nicht unter das EU-Ausgleichszoll-Schema, das sich gezielt auf Importe aus China richtet. Die Produktion in Szeged soll ab 2026 in Serie laufen.
Quellen: EU-Kommission (Durchführungsverordnung 2024/2754), Herstellerangaben (Stand 30.07.2026). Diese Seite wird redaktionell laufend aktualisiert.

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