Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?

Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?



Kaufprämie für Hybrid- & Elektroautos erhöht

Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Tipp

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online Stellen.


Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Fördersätze für Einzelanträge

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Fördersätze für Sammelanträge

Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:

  • Alle Fahrzeuge müssen dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen
  • Innerhalb eines Sammelantrags ist keine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften möglich
  • Im Fall eines Leasings muss die jeweilige Leasingdauer aller Fahrzeuge innerhalb eines Sammelantrags entweder 6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate oder über 23 Monate betragen

Autohäuser und Autohändler finden



Quelle: Bundesregierung | ADAC