Das Tesla Model S

670 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h bietet das Model S. Die elektrifizierte Limousine von Tesla hat mit knapp fünf Metern Länge und zwei Metern Breite enorme Außenabmessungen. Trotz der Größe kommt der Wagen auf eine Reichweite von 634 Kilometern.

Fahren in der Zukunft

Mit dem Autopilot-Assistenzsystem kann Ihr Auto unter Ihrer aktiven Aufsicht automatisch auf seiner Fahrspur lenken, beschleunigen und bremsen und so die anstrengendsten Teile des Fahrens bewältigen. Mit drahtlosen Software-Updates sind die neuesten Verbesserungen sofort verfügbar. Der Motor hat eine Leistung von 252 kW und 670 PS. Der Dualmotor-Allradantrieb gewährt mehr Reichweite als jedes andere Modell der aktuellen Baureihe und beschleunigt in nur 3,2 Sekunden von 0 auf 100.

Umweltbonus: Elektromobilität zahlt sich aus

Alle Kunden eines Tesla Model S in Deutschland können sich auf den vollen Umweltbonus und Steuervorteil freuen. Der volle Umweltbonus beträgt seit dem 01. Januar 2023 insgesamt 6.750 € (netto). Übrigens: Der Herstelleranteil (i. H. v. 2.250 €) wird direkt vom Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen. Deshalb wird auf diesen auch entsprechend weniger Umsatzsteuer fällig.

Effizienz und Dynamik

Mit einer geschätzten Reichweite von bis zu 634 Kilometern und Zugriff auf das weltweit größte und leistungsfähigste Schnellladestationsnetz verbringen Sie weniger Zeit an der Ladesäule und mehr Zeit auf der Straße. Mit einem cw-Wert von nur 0,208, dem niedrigsten der Welt, ist das Model S kompromisslos auf Geschwindigkeit, Ausdauer und Reichweite ausgelegt. Die verbesserte Aerodynamik und das breitere Chassis realisieren eine dynamischere Leistung und optimierte Spurfolge, damit Sie Kurven schneller und sicherer nehmen können.

So funktioniert der Umweltbonus

Das Tesla Model S und seine Technischen Daten

AntriebsstrangDualmotor
MotormanagementVollelektronisch
Motorleistung (R85)Vorne: 252 kW, Hinten: 252 kW
Fahrzeugleistung670 PS
Ladezeit (AC, 11 kW)10 h 15 min (0 - 100 %)
Ladezeit (DC, 250 kW)30 min (10 - 80 %)
Ladeleistungmax. 250 kW
Leergewicht2 069 kg
Gepäckraumvolumen793 Liter
Höchstgeschwindigkeit250 km/h
Beschleunigung 0-100 km/h3,2 s
Stromverbrauch17,5 kWh/100 km
CO2 Emissionen0 g/km
CO2 EffizienzklasseA+
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Stand 17.03.2021
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Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?

Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?



Kaufprämie für Hybrid- & Elektroautos erhöht

Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Tipp

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online Stellen.


Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Fördersätze für Einzelanträge

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Fördersätze für Sammelanträge

Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:

  • Alle Fahrzeuge müssen dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen
  • Innerhalb eines Sammelantrags ist keine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften möglich
  • Im Fall eines Leasings muss die jeweilige Leasingdauer aller Fahrzeuge innerhalb eines Sammelantrags entweder 6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate oder über 23 Monate betragen

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Quelle: Bundesregierung | ADAC