Der VW ID.4 - Gemacht für Großes

Ein völlig neues Raumkonzept, das Ihnen Freiheit schenkt. Elektrische Performance, die begeistert. Und intuitiver Bedienkomfort, der alles ganz einfach macht. Der neue ID.4: stark wie ein SUV, nachhaltig wie ein ID.

Der ID4 - Volle Kraft voraus mit einer Reichweitenspanne von 360-520 km

Ab sofort wird jede rote Ampel zum Neustart, bei dem Sie eine völlig neue Art von Fahrspaß spüren werden. Denn der Elektromotor des ID.4 beschleunigt von Anfang an dynamisch und mit vollem Drehmoment. So gelangen Sie mit den auf dem Pro Performance basierenden Modellen mit 150 kW Systemleistung in nur 8,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Kein Schalten, keine Verzögerung – einfach losfahren und Gänsehaut pur erleben.

Umweltbonus: Elektromobilität zahlt sich aus

Alle Kunden eines neuen ID.4 in Deutschland können sich auf den vollen Umweltbonus und Steuervorteil freuen. Der volle Umweltbonus beträgt rückwirkend ab dem 04. Juni 2020 durch die Verdopplung des staatlichen Anteils auf 6.000 € derzeit nun insgesamt 9.000 € (netto). Übrigens: der Herstelleranteil (iHv 3.000 €) wird direkt vom Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs abgezogen. Deshalb wird auf diesen auch entsprechend weniger Umsatzsteuer fällig.

Strom bringt Sie weiter

Bequem morgens ins Büro fahren, vorher noch zum Sport und nach Feierabend gleich mit voller Ausrüstung zu einem Wochenendausflug aufbrechen - mit dem ID.4 kein Problem. Sie haben die Wahl zwischen zwei Batterievarianten: Eine Batterie mit 52 Netto-Batterieenergieinhalt und einer kundenahen Reichweitenspanne von 230-340 km, sowie einer Systemleistung von 109 kW oder 125 kW Performance Upgrade und einer Batterie mit 77 kWh Netto-Batterieenergieinhalt und einer kundennahen Reichweitenspanne von 360-520 km5, sowie einer Systemleistung von 150 kW mit Performance Upgrade.

So funktioniert der Umweltbonus

Der VW ID.4 und seine Technischen Daten

Motor/Antrieb 1-Stufen-Elektromotor, Heckantrieb, 109 kW/148 PS (220 Nm) oder 125 kW/170 PS (310 Nm)
Fahrleistungen10,9/9,0 s auf 100 km/h, 160 km/h Spitze
Batteriekapazität52 kWh (netto nutzbar)
Verbrauch (WLTP)16,7-19,2 kWh/100 km, 0g CO2/km
Reichweite (nach WLTP)bis zu 348 km
MaßeL 4,58 / B 1,85 / H 1,63 m
Kofferraum543 – 1575 l
Leergewicht / 1.966 - 2.124 Kilogramm
Zuladung434 bis 611 Kilogramm
Anhängelast (ungebremst / gebremst)750 / bis 1200 kgm
VersicherungsklassenHaftpflicht: 16-17 | Vollkasko: 18-21 | Teilkasko: 20
Beschleunigung 0-100 km/h8.5 s
Höchstgeschwindigkeit160 km/h
Ladezeit (0->410 km)8h15m
Innengeräusch bei 130 km/h67,1 dB
5 Personen 1759 kg
Wendekreis10,2 m
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Der VW ID.4 in Bildern

Der ID.4 - Doppelt fährt besser Bild


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Stand 17.03.2021
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Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?

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Kaufprämie für Hybrid- & Elektroautos erhöht

Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Tipp

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online Stellen.


Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Fördersätze für Einzelanträge

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Fördersätze für Sammelanträge

Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:

  • Alle Fahrzeuge müssen dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen
  • Innerhalb eines Sammelantrags ist keine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften möglich
  • Im Fall eines Leasings muss die jeweilige Leasingdauer aller Fahrzeuge innerhalb eines Sammelantrags entweder 6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate oder über 23 Monate betragen

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Quelle: Bundesregierung | ADAC