Der Audi A6 Avant TFSI e. Elektrifiziert und funktional.

Dank seines innovativen Plug-in-Hybrid-Antriebs bietet der Audi A6 Avant TFSI e abwechslungsreichen Fahrspaß inner- und außerorts. Zudem überzeugt er – typisch Avant – mit hoher Alltagstauglichkeit und viel Platz für fünf Personen.

Plug-in-Hybrid – sportlich und effizient

Die Kombination aus einem kraftvollen Verbrennungsmotor und einem effizienten Elektromotor heißt Plug-in-Hybrid-Antrieb. Gemeinsam erzeugen Sie eine Leistung von bis zu 270 kW (367 PS) in der Variante 55 TFSI e quattro (Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km, CO₂-Emissionen kombiniert: 37–34 g/km). Der serienmäßige Allradantrieb quattro überträgt die Kraft dank ultra-Technologie vorausschauend und situationsabhängig.

Vorteile zweier Antriebsarten

Mit dem Elektromotor im Audi A6 Avant TFSI e legen Sie alltägliche Kurzstrecken von circa 60–66 Kilometern im reinen Elektrobetrieb effizient und lokal emissionsfrei zurück – bei angenehm niedrigem Geräuschniveau, das Sie unterwegs Musikhören in neuer Qualität erleben lässt. Für längere Reisen können Sie auf die Reichweite des Verbrennungsmotors zählen, der Sie souverän ans Ziel bringt. Dank der Boost-Funktion erleben Sie im 55 TFSI e quattro bei einer Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 5,7 Sekunden (Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,6 kWh/100 km, CO₂-Emissionen kombiniert: 48–44 g/km) den vollen Fahrspaß.

Der Umweltbonus für Audi-Fahrzeuge

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von - sowohl neuen als auch jungen gebrauchten - elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.

So funktioniert der Umweltbonus

Der Audi A6 Avant TFSI e und seine Technischen Daten

MotorbauartReihen-4-Zylinder-Ottomotor
MotormanagementVollelektronisch Benzin
Max. Leistung195 kW (265 PS) bei 5250 - 6500 min -1 / 220 kW (299 PS)(Systemleistung Elektromotor und Verbrennungsmotor)
Max. Drehmoment370/1600 - 4500 Nm bei min -1
Stromverbrauch nach NEFZ kombiniert18,1–17,5 kWh/100 km
CO2-Emissionen nach NEFZ kombiniert37–34 g/km
Verbrauch nach WLTP kombiniert1,5–1,2 l/100km
CO2-Emissionen nach WLTP kombiniert36–30 g/km
Rein elektrische Reichweite nach WLTP (kombiniert in km)60–66 km
Rein elektrische Reichweite (innerorts in km, EAER City nach WLTP)65–70 km
Höchstgeschwindigkeit250 km/h
Beschleunigung 0-100 km/h6,3 s
Gepäckraumvolumen405/1535 l
Leergewicht2150 kg
Zul. Gesamtgewicht2675 kg
Zul. Dachlast/Stützlast100/95 kg
MaßeL 4,951 / B 1,886 / H 1,457 m
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Stand 17.03.2021
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Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?

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Kaufprämie für Hybrid- & Elektroautos erhöht

Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Tipp

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online Stellen.


Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Fördersätze für Einzelanträge

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Fördersätze für Sammelanträge

Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:

  • Alle Fahrzeuge müssen dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen
  • Innerhalb eines Sammelantrags ist keine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften möglich
  • Im Fall eines Leasings muss die jeweilige Leasingdauer aller Fahrzeuge innerhalb eines Sammelantrags entweder 6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate oder über 23 Monate betragen

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Quelle: Bundesregierung | ADAC