Mit dem Audi Q5 TFSI e genießen Sie die Kombination von einem TFSI-Verbrennungsmotor und einem kraftvollen Elektromotor. Ohne auf für Audi typische Dynamik zu verzichten. Und mit der Möglichkeit, im rein elektrischen Betrieb lokal emissionsfrei unterwegs zu sein.
Der Antrieb des Audi Q5 TFSI e kombiniert die Stärken eines Elektroantriebs mit den Vorzügen eines Verbrennungsmotors. Je nach Fahrsituation wird die ideale Antriebsweise ausgewählt: elektrisch, Hybrid oder Verbrenner. Dank 7-Gang S tronic Getriebe inklusive quattro Antrieb ist eine sportliche Performance gepaart mit Effizienz möglich.
Mit dem Elektromotor können Sie viele alltägliche Kurzstrecken zurücklegen. Für längere Reisen können Sie auf die bewährte Reichweite des Verbrennungsmotors zählen, der Sie souverän ans Ziel bringt. Dabei wird die Batterieladung geschont und über Rekuperation sogar teilweise wieder aufgeladen, sodass Sie nach der Überlandfahrt in der Stadt der Batterieladung entsprechend wieder entspannt rein elektrisch fahren können.
Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von - sowohl neuen als auch jungen gebrauchten - elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.
Motorbauart | Reihen-4-Zylinder-Ottomotor |
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Motormanagement | Vollelektronisch Benzin |
Verbrauch nach NEFZ kombiniert | 1,9–1,8 l/100 km |
CO2-Emissionen nach NEFZ kombiniert | 44–41 g/km |
Stromverbrauch nach NEFZ kombiniert | 19,5–19,3 kWh/100 km |
Verbrauch nach WLTP kombiniert | 1,8–1,5 l/100km |
CO2-Emissionen nach WLTP kombiniert | 42–35 g/km |
Rein elektrische Reichweite (kombiniert in km) | 56–62 km |
Rein elektrische Reichweite (innerorts in km, EAER City nach WLTP) | 60–67 km |
Höchstgeschwindigkeit | 239 km/h |
Beschleunigung 0-100 km/h | 6,1 s |
Gepäckraumvolumen | 465/1405 l |
Tankinhalt | ca. 54 l |
Leergewicht | 2150 kg |
Zul. Gesamtgewicht | 2660 kg |
Zul. Dachlast/Stützlast | 75/100 kg |
Maße | L 4,682 / B 1,893 / H 1,662 m |
Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.
Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert
Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos
Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge
Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen
Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).
Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).
Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.
Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:
Quelle: Bundesregierung | ADAC