Der Audi Q5 TFSI e. Die Kraft der Effizienz.

Mit dem Audi Q5 TFSI e genießen Sie die Kombination von einem TFSI-Verbrennungsmotor und einem kraftvollen Elektromotor. Ohne auf für Audi typische Dynamik zu verzichten. Und mit der Möglichkeit, im rein elektrischen Betrieb lokal emissionsfrei unterwegs zu sein.

Immer der richtige Antrieb

Der Antrieb des Audi Q5 TFSI e kombiniert die Stärken eines Elektroantriebs mit den Vorzügen eines Verbrennungsmotors. Je nach Fahrsituation wird die ideale Antriebsweise ausgewählt: elektrisch, Hybrid oder Verbrenner. Dank 7-Gang S tronic Getriebe inklusive quattro Antrieb ist eine sportliche Performance gepaart mit Effizienz möglich.

Viele Vorteile kombiniert

Mit dem Elektromotor können Sie viele alltägliche Kurzstrecken zurücklegen. Für längere Reisen können Sie auf die bewährte Reichweite des Verbrennungsmotors zählen, der Sie souverän ans Ziel bringt. Dabei wird die Batterieladung geschont und über Rekuperation sogar teilweise wieder aufgeladen, sodass Sie nach der Überlandfahrt in der Stadt der Batterieladung entsprechend wieder entspannt rein elektrisch fahren können.

Der Umweltbonus für Audi-Fahrzeuge

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von - sowohl neuen als auch jungen gebrauchten - elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.

So funktioniert der Umweltbonus

Der Audi Q5 TFSI e und seine Technischen Daten

MotorbauartReihen-4-Zylinder-Ottomotor
MotormanagementVollelektronisch Benzin
Verbrauch nach NEFZ kombiniert1,9–1,8 l/100 km
CO2-Emissionen nach NEFZ kombiniert44–41 g/km
Stromverbrauch nach NEFZ kombiniert19,5–19,3 kWh/100 km
Verbrauch nach WLTP kombiniert1,8–1,5 l/100km
CO2-Emissionen nach WLTP kombiniert42–35 g/km
Rein elektrische Reichweite (kombiniert in km)56–62 km
Rein elektrische Reichweite (innerorts in km, EAER City nach WLTP)60–67 km
Höchstgeschwindigkeit239 km/h
Beschleunigung 0-100 km/h6,1 s
Gepäckraumvolumen465/1405 l
Tankinhaltca. 54 l
Leergewicht2150 kg
Zul. Gesamtgewicht2660 kg
Zul. Dachlast/Stützlast75/100 kg
MaßeL 4,682 / B 1,893 / H 1,662 m
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Der Audi Q5 TFSI e in Bildern

Der Audi Q5 TFSI Bild


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Der Q5 TFSI e im Video

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Stand 17.03.2021
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Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?

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Kaufprämie für Hybrid- & Elektroautos erhöht

Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Tipp

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online Stellen.


Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Fördersätze für Einzelanträge

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Fördersätze für Sammelanträge

Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:

  • Alle Fahrzeuge müssen dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen
  • Innerhalb eines Sammelantrags ist keine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften möglich
  • Im Fall eines Leasings muss die jeweilige Leasingdauer aller Fahrzeuge innerhalb eines Sammelantrags entweder 6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate oder über 23 Monate betragen

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Quelle: Bundesregierung | ADAC