Der Audi e-tron. Zukunft mitgestalten.

Tauchen Sie mit dem Audi e-tron in die spannende Welt der Elektromobilität ein. Bis zu 300 kW (408 PS) Leistung und bis zu 441 Kilometer Reichweite – unser erster vollelektrischer SUV ist Ihr sportlicher, alltagstauglicher und sicherer Begleiter für eine neue Zeit.

Reichlich Weite mit 441 Kilometern

Ob für einen Wochenendausflug oder eine längere Reise in den Urlaub – mit seiner maximalen Reichweite von bis zu 441 Kilometern unterstreicht der Audi e-tron seine Langstreckentauglichkeit. Die große Hochvolt-Batterie und ein intelligentes Rekuperationssystem tragen ihren Teil dazu bei.

Einsteigen und wohlfühlen

Willkommen in Ihrem zweiten Zuhause. Die große Kopf- und Beinfreiheit sorgt für ein bequemes Sitzen, hochwertiges Material für Exklusivität. Genießen Sie das niedrige Geräuschniveau dank des beinahe lautlosen Elektroantriebs. Mit den intuitiv zu bedienenden Instrumenten können Sie ihren digitalisierten Alltag im Audi e-tron einfach fortführen. Im Fond können bis zu drei Personen das große Platzangebot auskosten.

Der Umweltbonus für Audi-Fahrzeuge

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von - sowohl neuen als auch jungen gebrauchten - elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung. Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.

So funktioniert der Umweltbonus

Der Audi e-tron und seine Technischen Daten

MotorbauartElektro
Elektrisches Drehmoment664 Nm
BatterietypLithium-Ionen
Stromverbrauch nach NEFZ kombiniert24,3-22,0 kWh/100 km
CO2-Emissionen nach NEFZ kombiniert0 g/km
Stromverbrauch nach WLTP kombiniert26,1-22,2 kWh/100km
CO2-Emissionen nach WLTP kombiniert0 g/km
Elektrische Reichweite kombiniert370–441 km
Höchstgeschwindigkeit200 km/h
Beschleunigung 0-100 km/h5,7 s
Gepäckraumvolumen660/1725 l
Leergewicht2565 kg
Zul. Gesamtgewicht3130 kg
Zul. Dachlast/Stützlast75/80 kg
Vorderachse5-Lenker-Vorderachse; Rohrstabilisator; Luftfederung
Hinterachse5-Lenker-Hinterachse; Rohrstabilisator; Luftfederung
MaßeL 4,901 / B 1,935 / H 1,629 m
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Stand 17.03.2021
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Welche Fördergelder gibt es für den Kauf eines E- oder Hybrids?

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Kaufprämie für Hybrid- & Elektroautos erhöht

Der Umstieg auf alternative Antriebe geht ins Geld: Der Kaufpreis ist vergleichsweise hoch, und auch der Einbau von Stromleitung und Wallbox in die private Garage kann teuer werden. So kommen Sie an Fördermittel.

  • Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert

  • Bis zu 9000 € Zuschuss für E-Autos

  • Gestaffelte Fördersätze für Leasingfahrzeuge

  • Förderung der Wallboxen durch KfW-Bank, Länder und Kommunen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Bis Ende 2025 können Interessierte dafür eine Kaufprämie - auch "Umweltbonus" genannt - erhalten. Eine zusätzliche "Innovationsprämie" verdoppelt ab sofort den staatlichen Anteil. Diese gilt für Anträge bis einschließlich 31. Dezember 2021.

Tipp

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Ihren Antrag können Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online Stellen.


Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride).

Fördersätze für Einzelanträge

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung für einzelne Fahrzeuge(Einzelantrag) verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Fördersätze für Sammelanträge

Die Innovationsprämie kann für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt(Sammelantrag) und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Sie wollen für Ihr Unternehmen oder Einrichtung die Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten, dann müssen Sie darauf achten:

  • Alle Fahrzeuge müssen dem gleichen Basismodell mit übereinstimmender Ausstattung entsprechen
  • Innerhalb eines Sammelantrags ist keine Kombination aus Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kombination aus Kauf- und Leasinggeschäften möglich
  • Im Fall eines Leasings muss die jeweilige Leasingdauer aller Fahrzeuge innerhalb eines Sammelantrags entweder 6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate oder über 23 Monate betragen

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Quelle: Bundesregierung | ADAC